Stellungnahme zum Grundsatzbeschluss Verpachtung Kommunalwald RM26
Wir haben uns in Remshalden das klare Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu werden.
Dieses Ziel ist nicht abstrakt – es bedeutet konkret: Abkehr von fossilen Energien und gleichzeitig ein deutlich steigender Bedarf an elektrischem Strom, etwa für Wärmepumpen und Elektromobilität.
Die Ausgangslage ist eindeutig: Laut aktuellem Energiebericht für Remshalden werden derzeit weniger als 10 % unseres jährlichen Strombedarfs von rund 55 GWh auf unserer eigenen Gemarkung erzeugt – bei gleichzeitig steigendem Bedarf.
Wasserkraft ist praktisch ausgeschöpft. Photovoltaik ist und bleibt ein wichtiger Baustein, den wir weiter vor allem auf bereits versiegelten Flächen und auf Dächern in Kombination mit potenten Speicherlösung ausbauen müssen! PV allerdings vor allem tagsüber und im Sommer regenerativen Strom.
Genau hier setzt Windkraft an: Sie ist die ideale Ergänzung zur Photovoltaik, weil sie vor allem im Winter, bei schlechtem Wetter und auch nachts Strom liefert.
Ein Windrad ist kein ästhetisches Highlight – das müssen wir offen sagen. Aber wir müssen die Dimensionen betrachten: Mit einem Jahresertrag von etwa 10–15 GWh kann bereits eine Anlage mehr Strom erzeugen als heute die gesamte installierte Sonnen- und Wasserkraft in Remshalden. Windkraft ist damit der größte Hebel für die lokale Dekarbonisierung.
Zudem bietet das Projekt echte Chancen: Regionale Wertschöpfung, mehr Unabhängigkeit von Energiepreisschwankungen und globalen Krisen sowie die Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger direkt zu beteiligen (für uns ein „MUSS“!).
Unser Anspruch ist: Windenergie nicht gegen, sondern von und für die Menschen in Remshalden und Berglen!
Zu den häufig genannten Bedenken:
Moderne Anlagen sind so geplant, dass Schall bei korrekter Auslegung nicht wahrnehmbar ist. Das Strömungsgeräusch wird bei Wind vom Wind selbst überdeckt – und ohne Wind dreht sich auch nichts.
Schattenschlag ist exakt berechenbar und technisch steuerbar. Und er tritt nur bei Sonne auf – also dann, wenn gleichzeitig PV-Strom verfügbar ist.
Der Eingriff in den Wald ist real, aber mit rund einem halben bis einem Fußballfeld pro Anlage im Verhältnis zur erzeugten Energiemenge äußerst gering. Zudem ist eine verpflichtende Aufforstung an anderer Stelle vorzusehen und vertraglich zu regeln.
Auch für den Rückbau ist zu sorgen: Die finanziellen Mittel sind bereits beim Bau zu hinterlegen – es bleibt keine „Ruine im Wald“.
Wichtig ist für uns aber auch: Eine fundierte Wirtschaftlichkeitsrechnung liegt bislang nicht vor. Sie ist zwingende Voraussetzung für eine endgültige Entscheidung. Windkraft darf keine Liebhaberei sein, sondern muss sich wirtschaftlich tragen.
Abschließend gilt: Das Windvorranggebiet RM26 betrifft Remshalden und Berglen gleichermaßen.
Dieses Projekt kann nur gemeinsam gelingen – oder gar nicht.
Wir plädieren daher dafür, den Grundsatzbeschluss als nächsten logischen Schritt zu fassen und die notwendigen Prüfungen und Planungen gemeinsam voranzutreiben, sowie Bürger zu beteiligen und öffentlich zu diskutieren.
Für die Fraktion der BWV - Tobias Schädel