Bürgerliche Wählervereinigung

Klimaschutz und Nachhaltigkeit erlangen zunehmend gesellschaftliche Relevanz. Daher reden viele darüber und es werden zahlreiche Lippenbekenntnisse gemacht.

Als BWV wollen wir daher unsere Haltung zu diesem Thema darstellen und konkrete Taten folgen lassen.

Klimaschutz und Nachhaltigkeit, der Erhalt unserer Umwelt sind uns wichtig. Dies durch Worte auszudrücken bewirkt allerdings nichts, wir sind überzeugt, dass wir konkrete Schritte unternehmen müssen und die Kommune Vorbild für ihre Bürger sein muss. Daher werden wir ein kommunales Klimaschutzkonzept unterstützen, das konkrete Verbesserungen zeitnah auf den Weg bringen soll. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden!

Darüber hinaus ist jeder einzelne gefragt. Z.B. beginnend mit einer kostenlosen Energieberatung bei der Energieagentur Rems-Murr (www.energieagentur-remsmurr.de). In vielen Fällen lässt sich neben positiven Umwelteinflüssen auch noch was für den Geldbeutel tun! Die Energieberatung Rems-Murr erreichen Sie unter: 07151 975173-0 bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Wir freuen uns auch über Ihre weiteren Vorschläge und Ideen für mögliche kommunale Klimaschutz-Projekte unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Nach erster Prüfung werden wir diese gerne mit unseren Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat diskutieren. Machen Sie mit – jeder kann in punkto Klimaschutz schon heute viel bewegen. DANKE!

 

Es gilt zu vermerken, dass sich in punkto Klimaschutz in unserer Gesetzeslage und Förderlandschaft für Gebäude einiges verändert. Was dem einen oder anderen z.B. bei anstehenden Sanierungen oder Neubauten viel Geld einsparen kann.

Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Am 01.11.2020 trat das neue GEG in Kraft, welches die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vereint. Darin enthalten ist die Anforderung zur Energieeffizienz von Gebäuden, zur Erstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien. Interessant zu wissen ist, das neue GEG verpflichtet beim Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses zu einer kostenlosen Energieberatung bei einer Energie- oder Klimaschutzagentur. Weitere Informationen zum GEG: www.bmi.bund.de

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BEG vereint seit 01.01.2021 die bestehenden Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem Gesamt-Förderpaket. Die Durchführung wird von der KfW und der BAFA übernommen. Das BEG ist aufgeteilt in drei Teilprogramme: Einzelmaßnahmen, Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Für Zuschüsse wird der Antrag bei der BAFA gestellt und für Kredite wird der Antrag bei der KFW gestellt. Vorerst gilt die BEG nur für Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen – ab 01.07.2021 sollen dann auch Förderungen für Gesamtsanierungen auf das neue System umgestellt werden. Bis dahin gelten noch bestehende Regeln der KfW. Mit Inkrafttreten des neuen BEG verbessern sich teilweise die Förderkonditionen. So z.B. wenn im Vorfeld ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wurde oder vorgegebene Standards bei Nachhaltigkeit und erneuerbaren Energien eingehalten werden. Im Einzelfall können so beim Austausch einer alten Ölheizung (+10%) durch eine besonders emmissionsarme (+5% Innovationsbonus) Pelletheizung (35% der förderfähigen Kosten) und einem iSFP (+5%) in Summe bis zu 55 Prozent der Kosten gespart werden! Für Antragsstellende wird es zukünftig einfacher, da nur noch bei einem Institut ein Antrag gestellt werden muss. Wichtig v.a. bevor Sie einen Vertrag abschließen und Leistungen beauftragen, stellen Sie immer über das elektronische Antragsformular einen Antrag, weitere Details siehe: www.bafa.de und www.bmwi.de

Erneuerbare Energien Gesetzt (EEG)

Das neue Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) trat zum 01.01.2021 in Kraft und birgt v.a. für private Besitzer einer Photovoltaikanlage gute Neuigkeiten: Denn ab sofort müssen Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp und einem maximalen jährlichen Eigenverbrauch von 30 Megawattstunden keine EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Strom zahlen – dies gilt sowohl für Alt- als auch Neuanlagen. So wird der Eigenverbrauch bis einschließlich 30 kWp von der EEG-Umlage befreit. Für den Eigenverbrauch aus Ü20-Anlagen (also älter als 20 Jahre) bis 7 kWp müssen keine Smart-Meter installiert werden. Für den weiterhin ins Netz eingespeisten Strom kann zudem eine Vergütung mit dem Jahresmarktwert abzgl. Vermarktungskosten in Anspruch genommen werden. D.h. Eigentümer haben damit jetzt vier verschiedene Möglichkeiten, ihre alte Photovoltaik-Anlage weiter zu betreiben. Durch das neue EEG werden auch Mieterstrommodelle attraktiver. Zudem macht es für Eigentümer auch attraktiv, den eigenen Strom für den Betrieb einer Wärmepumpe oder eines Elektroautos zu nutzen. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Einspeisevergütung in monatlichen Schritten grundsätzlich sinkt. Jedoch wird die niedrigere Einspeisevergütung von sinkenden Preisen für Photovoltaik-Anlagen ausgeglichen, so dass eine Anschaffung für Hausbesitzer nach wie vor wirtschaftlich ist!

CO2-Besteuerung

Alle die mit fossilen Energieträgern, wie Heizöl oder Erdgas, heizen müssen ab diesem Jahr mit höheren Heizkosten rechnen. Denn seit dem 01.01.2021 startet die CO2-Bepreisung: So müssen pro Tonne CO2 zukünftig 25 € bezahlt werden – dieser Preis wird in den folgenden Jahren noch weiter ansteigen. Beispielsweise wird ein Liter Heizöl rund 7,9 Cent mehr kosten, darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Der Preis einer Kilowattstunde Erdgas wird um rund 0,46 Cent ansteigen. Somit lohnt es sich nun umso mehr, den Heizwärmebedarf eines Gebäudes durch passende Dämmmaßnahmen zu senken und auf regenerative Heizenergie umzusteigen.

 

Die Fraktion der BWV

Tobias Schädel (Fraktionsvorsitzender), Roland Schanbacher (stv. Fraktionsvorsitzender)

Andreas Bauer, Dr. Uli Hasert, Silke Layer, Carmen Siegle-Kindsvater, Karl-Heinz Siegle


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