Bürgerliche Wählervereinigung

In der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 17.11.2014 war das Tempolimit auf den Hauptstraßen durch die „Talorte“ (Grunbach, Geradstetten und Hebsack) Thema der Tagesordnung. Es sollte darüber beschlossen werden, ob der Antrag der Gemeinde beim Regierungspräsidium Stuttgart, das Tempolimit auf den Kreisstraßen durch diese Ortskerne in 4 Teilabschnitten auf 30km/h zu reduzieren, weiter bestehen soll, oder auf Grund aktueller Geschwindigkeitsmessungen zurückgezogen wird.

In der Diskussion wurden diverse gute Argumente ausgetauscht und abgewogen:

Gegen Tempo 30km/h auf den Hauptstraßen in den Ortskernen spricht, dass die meisten Fahrer ohnehin kaum schneller als 30km/h fahren und es pro Kreuzung im Gebiet des Tempolimits mindestens 2 zusätzliche Schilder benötigt (eine Tempo 30-Zone ist rechtlich unzulässig).

Für eine Reduzierung der Geschwindigkeit spricht, dass dadurch die Attraktivität der Ortskerne und der dort ansässigen Einzelhändler und Läden gesichert, die Lebensqualität durch geringere Geräuschbelastung und übersichtlichere Verkehrslage erhöht und die Verkehrssicherheit weiter gesteigert werden kann (allerdings war überhöhte Geschwindigkeit bislang nicht als Unfallursache auffällig).

Da die Argumente für und wider einer solchen Geschwindigkeitsreduzierung ihre Berechtigung haben und sich keine deutliche Entscheidung abzeichnete, wird nun auf Antrag der BWV Remshalden eine Bürgerbefragung mittels des eBürger-Portals und im Gemeindeblatt stattfinden, so dass die Meinung und Einschätzung unserer Bürger in die Entscheidung mit einfließen kann.

Bitte nehmen sie diese Möglichkeit der Bürgerbeteiligung wahr und bringen Sie Ihre Meinung zum Thema in die Diskussion mit ein, denn sie ist uns wichtig!

Wir Gemeinderäte der BWV freuen uns auf Ihre Rückmeldung!

Für die BWV Remshalden, Tobias Schädel

Die 4 Bereiche, um die es geht sind:

  • Grunbach: Einmündung Bahnhofstraße bis Hagenlocher Elektrotechnik
  • Grunbach: Reinhold-Maier-Platz bis Einmündung Kelterstraße (am Seniorenwohnanlage)
  • Geradstetten: Einmündung Gaisgasse bis Einmündung Hirschgasse
  • Hebsack: Einmündung Remsstraße bis zur Alten Kelter

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